Unter der Kennziffer E952 wird der Zusatzstoff Cyclamat geführt. Genauer gesagt, handelt es sich hierbei um Natriumcyclamat und Calciumcyclamat – Salze der sogenannten Cyclohexylsulfaminsäure. Das E952 ist ein synthetisch hergestellter Süßstoff, der geschmacklich der Saccharose, also dem Zucker, ähnelt, dabei aber 35-mal süßer ist. Unter den künstlichen Süßungsmitteln hat Cyclamat jedoch die geringste Süßungsintensität: Das ebenfalls häufig verwendete Saccharin ist zehnmal süßer.
Der Zusatzstoff besteht aus farblosen Kristallen und wird vom Körper fast unverändert wieder ausgeschieden, da er nicht in die Stoffwechselprozesse gelangt. Da der Süßstoff nicht zur Energiegewinnung beiträgt, kommt er nicht nur in zuckerreduzierten, sondern auch in kalorienarmen Lebensmitteln zum Einsatz. Auf diese Weise profitieren vor allem Diabetiker und Übergewichtige von synthetischen Süßungsmitteln: Cyclamat hat wie andere Süßstoffe keinen Einfluss auf den Blutzuckerspiegel oder auf die Kalorienzufuhr. Vergangene Studien konnten nachweisen, dass der Zuckerersatz die Gewichtsabnahme fördern kann.
E952 als Zusatzstoff umstritten
Für die Lebensmittelhersteller birgt Cyclamat viele Vorteile: Es ist preisgünstiger als andere Süßungsmittel, kann sehr lange gelagert werden und wirkt gut mit anderen Stoffen zusammen, kann deren Wirkung sogar verstärken. Aus diesen Gründen wird es in der Produktion auch oft mit anderen Süßstoffen oder Zucker kombiniert. Sehr häufig werden beispielsweise Mischungen aus Cyclamat und Saccharin, mit einem Mischverhältnis von 10 : 1, verwendet.
Der Einsatz des E952 ist seit Jahrzehnten umstritten, da Cyclamat krebserregend sein könnte: In Tierversuchen wurde ein erhöhtes Risiko für Blasenkrebs nach der Zugabe des Inhaltsstoffes nachgewiesen. Zudem traten bei weiteren Experimenten Zellveränderungen, Fruchtbarkeitsstörungen sowie Schäden an Hoden und Spermien auf. Diese Befunde konnten bislang jedoch nicht auf den Menschen übertragen werden. Gleiches gilt für die Annahme, dass Cyclamat krebserregend wirken kann. Aktuellere Studien widerlegen die gesundheitsgefährdenden Thesen sogar.
Cyclamat zum Süßen in Europa begrenzt erlaubt
Während das synthetische Süßungsmittel 1969 verboten wurde, ist eine Verwendung in Deutschland und dem restlichen Europa eingeschränkt zulässig. Erlaubt ist Cyclamat in kalorien- und zuckerreduzierten Getränken, Desserts, Brotaufstrichen (Marmeladen, Gelees, Konfitüren), Obstkonserven und Nahrungsergänzungsmitteln. Hier müssen die Lebensmittelhersteller allerdings gesetzlich festgelegte Höchstmengen einhalten. Zudem muss die Zugabe des Zusatzstoffes nicht nur in der Zutatenliste aufgeführt werden, sondern das Produkt auch mit dem Vermerk „mit Süßungsmittel“ gekennzeichnet sein. Cyclamat ist weiterhin als Tafelsüße frei erhältlich und kann aufgrund seiner Hitzebeständigkeit zum Backen und Kochen verwendet werden. Früher fand der Süßstoff zudem Verwendung in Bonbons, Speiseeis und Kaugummis, was inzwischen jedoch verboten ist. Neben dem Einsatz in der Lebensmittelindustrie wird der Zusatzstoff auch in der Pharmazie und Kosmetikindustrie genutzt.
Höchstmenge Cyclamat pro Tag
Pro Tag ist eine Aufnahme von maximal 7 Milligramm Cyclamat je Kilogramm Körpergewicht gestattet. Diese Menge kann insbesondere durch künstlich gesüßte Getränke leicht erreicht werden. Vor allem Kinder können so sehr schnell die maximal zulässige Dosis aufnehmen.