Eine Wachsung soll bei Lebensmitteln vor Austrocknung und einem Schädlingsbefall schützen. Einige Früchte sowie Gemüsesorten bilden eine natürliche Wachsschicht, um ebenso vor Austrocknung und Schädlinge zu schützen: Äpfel, Tomaten, Birnen, Melonen und Zitrusfrüchte sind somit von Natur aus gewachst. Erst wenn die Früchte und Gemüsesorten gewaschen werden, geht diese natürliche Schutzschicht verloren. Bei anderen Lebensmitteln hat der Gesetzgeber eine Wachsung erlaubt, um diese vor einem schnellen Austrocknen zu schützen. Mit der Wachsung soll auch einem Feuchtigkeitsverlust der Lebensmittel vorgebeugt werden. Vor allem frische Zitrusfrüchte, Ananas, Mangos, Avocados oder Pfirsiche dürfen gewachst werden. Allerdings ist eine Wachsung zudem bei Äpfeln und Birnen erlaubt, die bereits eine natürliche Wachsschicht haben. Hersteller müssen die Wachsung ihrer produzierten Lebensmittel mit den E-Nummern 901 bis 904 sowie 912 und 914 entsprechend kenntlich machen. Der Hinweis „gewachst“ muss bei Lebensmittel wie Äpfel, Birnen, Zitrusfrüchten sowie Melonen angebracht werden.
Wachsung von Lebensmitteln nur an der Oberfläche
Die Wachsungs von Lebensmitteln erfolgt an der Oberfläche bzw. Schale der Früchte. Zur Wachsung erlaubt sind gelber oder weißer Bienenwachs (E901), Candelillawachs (E902), Carnaubawachs (E903) sowie Schellack (E904) für frische Zitrusfrüchte (ausgenommen sind Kumquats), für Äpfel, Birnen, Ananas oder Melonen. Ist der Bienenwachs rückstandsfrei, ist er vollkommen unbedenklich. Honigbienen sondern das Wachs ab, das sie gewöhnlicherweise zum Bau der Waben nutzen. Candelilla- sowie Carnaubawachs und Schellack sind unverdaulich, gelten jedoch als unbedenklich. Candelillawachs wird immer häufiger verwendet als der Bienenwachs, da letzterer deutlich teurer ist. Carnaubawachs enthält zudem keine Duftstoffe, so dass vor allem Allergiker von dieser Eigenschaft profitieren können. Schellack wird aus Gummilackhergestellt, dass wiederum aus Ausscheidungen der Lackschildlaus gewonnen wird
Des Weiteren ist eine Wachsung von Lebensmitteln mit E912 (Montansäure-Ester) sowie E914 (Polyethylenwachsoxidate) zugelassen. Damit dürfen keine Äpfel oder Birnen gewachst werden, aber neben den bereits genannten Früchten Ananas, Melonen, Mangos zusätzlich noch Papayas sowie Avocados. E912 kann allergische Reaktionen hervorrufen. Da die mit E912 gewachste Schale jedoch nicht verzehrt wird, sind keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit zu befürchten. Da nur die Schale einer Wachsung mit E914 unterzogen wird und diese normalerweise nicht gegessen wird, sollten ebenso keine Gesundheitsschäden auftreten.
Überzugsmittel: Lebensmittel vor Verderb schützen
Überzugsmittel für Lebensmittel sollen vor einer Austrocknung schützen und die Qualität sowie das Aroma der Lebensmittel sichern. Auch Käselaibe werden mit Überzugsmittel behandelt. Die Wachsschicht wird entweder warm oder durch Sprühen oder Tauchen der Früchte auf die Oberfläche aufgetragen. Es bildet sich ein elastischer, aber fester Film auf der Oberfläche der Lebensmittel.